Elternberatung

nach § 95 Abs 1a AußStrG

 

Beide Elternteile sollten ihre Kinder in dieser Phase bestmöglich unterstützen können. Um dies zu gewährleisten, ist gesetzlich festgelegt, dass sich Eltern minderjähriger Kinder vor einvernehmlicher Scheidung beraten lassen müssen. Sowohl Mütter als auch Väter müssen bei Gericht einen Nachweis über die Beratung vorlegen.

Das Zentrum für Familientherapie ist vom Bundesministerium für Familien und Jugend berechtigt diesen Nachweis auszustellen und bietet die entsprechende Elternberatung an. Die Beraterinnen und Berater sind zu Vertraulichkeit verpflichtet.

Im Mittelpunkt der Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung stehen die Folgen der Trennung für die Kinder und deren Bedürfnisse. Folgende Fragen werden näher betrachtet:

Wann und wie erkläre ich meinem Kind, dass wir uns trennen?

Was kann diese Nachricht in meinem Kind auslösen und wie kann ich damit umgehen?

Wie wird die Scheidung auch das Leben meines Kindes verändern?

Wie helfe ich meinem Kind, mit den neuen Tatsachen zurecht zu kommen?

Wie kann ich erkennen, dass mein Kind professionelle Hilfe braucht?

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mit.